Müller | Böger • Versicherungsberater

Klar.Verständlich.Versicherungsberatung mit Wert.

Für Mandanten>>Vergütungsmodelle>>Gebühren gem. RVG

Gesetzlich geregelt. Nachvollziehbar für Sie.

Wir bei Müller & Böger greifen für die Abrechnung unserer erbrachten Beratungsleistungen auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zurück; wir haben hierfür entschieden, da wir glauben, dass die darin enthaltenen Regelungen auch sinnvoll auf die Versicherungsberatung angewandt werden können.

Sofern Sie also unsere Dienste in Anspruch nehmen, teilen wir Ihnen im Vorfeld gerne mit, welcher Gegenstandswert für Sie maßgeblich ist.

Sofern es sich dabei um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung handelt, kann dies sogar bedeuten, dass Ihr Gegner diese aufbringen muss - dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig und wird entsprechend von unseren Experten geprüft.

 

Unsere Abrechnungsmethode


 

Ihre Vorteile

Wir nennen Ihnen den Gegenstandswert und geben eine Einschätzung ab, wie kompliziert und komplex Ihr Anliegen sich für uns darstellt.


Sie haben vom ersten Kontakt an die Sicherheit, dass unsere Vergütung sich an normativen Maßstäben messen lässt und mit welchen Variablen wir rechnen.

Für Verbraucher haben wir uns entschieden den Gebührenwert in der Sach-, Haftpflicht- und Unfallsparte zu begrenzen.



Der konkrete Nutzen liegt hier darin, dass Sie nicht bei wenig komplexen Themen höhere Belastungen haben. Die Rabatte bleiben für Sie bestehen - wir wollen aber auch, dass sich dieser Schritt für Sie lohnt.

Wenn Sie zur Zeit eine finanziell angespannte Situation durchleben oder laufende Verpflichtungen Sie von der Beratung abhalten würden, sind wir selbstverständlich bereit, mit Ihnen eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren.


Gemeinsam bestimmen wir, was ein "Erfolg" in der Verhandlung / Änderung ist und wenn wir es nicht schaffen, diesen für Sie zu realisieren, tragen wir das Kostenrisiko - nicht Sie!